Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
IT-Service Fischer-Kassler
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
– Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, Verträge und Services, die zwischen IT-Service
Fischer-Kassler (Inhaber: Sascha Fischer-Kassler, im Folgenden „Dienstleister“) und dem Kunden (sowohl Verbraucher/B2C als auch
Unternehmer/B2B) abgeschlossen werden.
– Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Dienstleister stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und
schriftlich zu.
2. Leistungsumfang und Vertragsabschluss
– Der Dienstleister bietet Hardware- und Software-Support für PCs, Laptops, Smartphones, Tablets, Drucker sowie Softwareinstallationen und
IT-Beratung vor Ort im Bezirk Voitsberg oder per Fernwartung an. IT Sicherheitsberatungen oder spezifische IT-Security-Dienstleistungen
sind nicht Gegenstand des Angebots.
– Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot des Dienstleisters annimmt oder eine Dienstleistung (z. B. durch
Terminvereinbarung für einen Vor-Ort-Support) verbindlich beauftragt.
3. Pflichten des Kunden: Datensicherung (WICHTIG)
– Der Kunde ist vor Beginn jeder Support-, Reparatur- oder Installationsmaßnahme am Gerät (PC, Laptop, Smartphone, Tablet etc.)
verpflichtet, für eine vollständige und ordnungsgemäße Datensicherung (Backup) all seiner Daten zu sorgen.
– Der Dienstleister übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust von Daten, Programmen, Betriebssystemen oder Konfigurationen, es sei denn,
der Verlust wurde vom Dienstleister grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Die Wiederherstellung von Daten gehört nicht zum
Standard-Leistungsumfang, sofern dies nicht vorab ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
4. Besonderer Hinweis zum Garantie Verlust bei Hardware-Öffnung
– Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch das Öffnen von Geräten (z. B. zur Reinigung, zum Austausch von Komponenten
oder zur Reparatur bei Laptops, PCs, Smartphones oder Tablets) eine noch bestehende Herstellergarantie oder Gewährleistung Dritter
erlöschen kann.
– Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für den Verlust von Garantieansprüchen des Kunden gegenüber dem Hersteller oder
Vorlieferanten, wenn das Öffnen des Geräts.
